Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Treppenlifte?

Ein Treppenlift von Missner Treppenlifte ist eine echte Bereicherung im Alltag vieler gehbehinderter Menschen. Egal ob Kinder oder Senioren: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden nicht alleine von A nach B bewegen kann, der ist mit einem Treppenlift hervorragend beraten. Die Lebensqualität wird dadurch entscheidend verbessert.

Allerdings ist die Anschaffung einer solch wertvollen Unterstützung mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden. Gehbehinderte ohne Pflegegrad müssen da oft tief in die eigene Tasche greifen. Jedoch muss die Finanzierung nicht ausschließlich durch Eigenkapital getragen werden. Vielmehr können Treppenlifte unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Finanzierung erworben werden.

Die optimale Finanzierung für Ihren Treppenlift

Im Leistungsportfolio der Krankenkassen sind Treppenlifte als Patientenzuwendung nicht enthalten. Insofern sind Betroffene gezwungen, auf eigene Mittel zurückzugreifen, um die Kosten aufzubringen. Nicht immer ist aber die Liquidität ausreichend, sodass die Inanspruchnahme von Fremdkapital sinnvoll ist. Überdies haben interessierte Verbraucher die Möglichkeit, Zuschüsse von bestimmten Institutionen zu erhalten. Für deutsche Bürger ist dies allerdings in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichtes nur noch in medizinisch begründeten Fällen möglich. Sofern eine gehbehinderte Person mindestens eine Pflegestufe hat, kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützungen besteht. Grundsätzlich erfolgt diesbezüglich im Vorfeld eine Prüfung durch die Krankenkasse in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst.

Sofern ein Arbeitsunfall oder eine berufliche Erkrankung Auslöser für die Gehbehinderung war, sollte die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktiert werden. Diese übernimmt die finanziellen Aufwendungen für den Treppenlift meist in vollem Umfang. Genauso verhält es sich bei Kriegsverletzungen: Betroffene haben die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Landesfürsorgestelle zu beantragen und ihren Treppenlift somit ganz oder teilweise finanzieren zu können.

Gehbehinderte Neubürger haben die Möglichkeit, einen Treppenlift durch die zuständige Sozialbehörde bezahlen zu lassen. Deutsche Betroffene, die bisher keine Sozialleistungen bezogen haben, können ebenfalls auf Zuschüsse hoffen. Hier greift jedoch die Zuständigkeit der Behörden nur dann, wenn die Verantwortlichkeit übriger Institutionen entweder ausgeschlossen oder ausgeschöpft ist.