Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Treppenlifte?

Ein Treppenlift von Missner Treppenlifte ist eine echte Bereicherung im Alltag vieler gehbehinderter Menschen. Egal ob Kinder oder Senioren: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden nicht alleine von A nach B bewegen kann, der ist mit einem Treppenlift hervorragend beraten. Die Lebensqualität wird dadurch entscheidend verbessert.

Allerdings ist die Anschaffung einer solch wertvollen Unterstützung mit einem beträchtlichen Kostenaufwand verbunden. Gehbehinderte ohne Pflegegrad müssen da oft tief in die eigene Tasche greifen. Jedoch muss die Finanzierung nicht ausschließlich durch Eigenkapital getragen werden. Vielmehr können Treppenlifte unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Finanzierung erworben werden.

Die optimale Finanzierung für Ihren Treppenlift

Im Leistungsportfolio der Krankenkassen sind Treppenlifte als Patientenzuwendung nicht enthalten. Insofern sind Betroffene gezwungen, auf eigene Mittel zurückzugreifen, um die Kosten aufzubringen. Nicht immer ist aber die Liquidität ausreichend, sodass die Inanspruchnahme von Fremdkapital sinnvoll ist. Überdies haben interessierte Verbraucher die Möglichkeit, Zuschüsse von bestimmten Institutionen zu erhalten. Für deutsche Bürger ist dies allerdings in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichtes nur noch in medizinisch begründeten Fällen möglich. Sofern eine gehbehinderte Person mindestens eine Pflegestufe hat, kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro beantragt werden. Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützungen besteht. Grundsätzlich erfolgt diesbezüglich im Vorfeld eine Prüfung durch die Krankenkasse in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst.

Sofern ein Arbeitsunfall oder eine berufliche Erkrankung Auslöser für die Gehbehinderung war, sollte die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktiert werden. Diese übernimmt die finanziellen Aufwendungen für den Treppenlift meist in vollem Umfang. Genauso verhält es sich bei Kriegsverletzungen: Betroffene haben die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Landesfürsorgestelle zu beantragen und ihren Treppenlift somit ganz oder teilweise finanzieren zu können.

Gehbehinderte Neubürger haben die Möglichkeit, einen Treppenlift durch die zuständige Sozialbehörde bezahlen zu lassen. Deutsche Betroffene, die bisher keine Sozialleistungen bezogen haben, können ebenfalls auf Zuschüsse hoffen. Hier greift jedoch die Zuständigkeit der Behörden nur dann, wenn die Verantwortlichkeit übriger Institutionen entweder ausgeschlossen oder ausgeschöpft ist.

Innovative Möglichkeiten nutzen

Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch so genannte „Von-Privat-zu-Privat“-Kredite überaus erfolgversprechend sind, um einen Treppenlift zu finanzieren. So gibt es im Internet spezielle Portale, bei denen sich private Geldgeber sowie interessierte Verbraucher registrieren können. Die Kreditvergabe erfolgt auch hier, wie im „normalen“ Kreditwesen, auf Zinsbasis. Insofern profitieren sowohl die Geldgeber, als auch die Kreditnehmer.

Alternativ zu einer Fremdfinanzierung kann auch das Anmieten eines Treppenliftes empfehlenswert sein. Die entsprechenden monatlichen Aufwendungen schlagen, je nach Größe und Materialbeschaffenheit, mit etwa 50 bis 200 Euro zu Buche. Dadurch profitiert der Verbraucher von einer hohen Flexibilität – und er muss im Falle einer erforderlichen Reparatur nicht einmal für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Denn die sind im Mietpreis üblicherweise enthalten.

Ein Service, der sich sehen lassen kann

Missner Treppenlifte bietet den interessierten Kunden überdies die Option einer besonders attraktiven Finanzierung. So ist es lediglich erforderlich, eine Anzahlung zu tätigen, woraufhin die Restsumme bequem in einzelnen Monatsraten beglichen werden kann.

Sie interessieren sich für die kundenorientierten Finanzierungsmöglichkeiten von Missner Treppenlifte? Wir beraten Sie gerne – individuell und ausführlich. Schon jetzt freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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